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Als Prüfer*in arbeitest du ehrenamtlich in einem Prüfungsausschuss-Team. Der Prüfungsausschuss setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen sowie einer Lehrkraft zusammen und besteht damit aus mindestens 3 Personen. Deine wichtigste Aufgabe ist die Abnahme der Abschlussprüfung von Auszubildenden am Ende bzw. bei der gestreckten Abschlussprüfung auch im Laufe der Ausbildung. Dies beinhaltet die praxisnahe, fachkundige Abnahme von schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen. Zu deinen Aufgaben im Prüfungsausschuss gehören aber auch die Vor- und Nachbereitung der Prüfungen.

Die Vorbereitung beinhaltet die Erstellung der Prüfungsaufgaben, sofern diese nicht von Aufgabenerstellungsausschüssen erarbeitet werden, sowie den Beschluss der Prüfungsaufgaben im Prüfungsausschuss. Im Anschluss an die Prüfung erfolgt die verbindliche Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt sowie das Anfertigen einer Niederschrift über den Ablauf der Prüfung. Gesetzliche Regelungen für die Tätigkeit als Prüfer*in findest du im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Hier werden in den §§ 37 ff. Aufgaben der Prüfer*innen, der Prüfungsausschüsse, die Durchführung der Prüfung und das Entscheidungsverfahren geregelt. Weiter

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