Metall- und Elektroindustrie: Krank am freien T-ZUG-Tag? Anspruch bleibt erhalten
Kreis Soest / Hochsauerland. Die ver.di Fachgruppe Metall- und Elektroindustrie im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert:
„Der tarifliche Anspruch auf bezahlte arbeitsfreie Tage, der an die Stelle des Anspruchs auf ein tarifliches Zusatzgeld nach dem Tarifvertrag T-ZUG tritt, wird nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer am Freistellungstag arbeitsunfähig erkrankt ist.“ Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG) höchstrichterlich entschieden (Urteil vom 23. Februar 2022 – 10 AZR 99/21).
Bedeutet im Klartext: Wenn Du an Deinem freien T-ZUG-Tag krank wirst, dann ist Dein T-ZUG nicht abgefahren, sondern bleibt Dir erhalten.