Als Freie arbeitslos: Nur wer hat, der kann

Freie und Solo-Selbstständige sind in Zeiten von Corona besonders benachteiligt, weil passgenaue staatliche Hilfen fehlen. Da ist gut dran, wer sich bei beträchtlichen Umsatzeinbrüchen selbst helfen und auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung zurückgreifen kann. 74.000 Freie und Selbstständige, die so ein „Versicherungsverhältnis auf Antrag“ eingegangen sind, können sich noch bis Ende September zu Sonderbedingungen arbeitslos melden. Weiter

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