Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen: Angestellte und freiberufliche Musikschullehrer*innen

2. Verhandlungsrunde der #TVÖD-Verhandlungen für die Beschäftigten des #öffentlicherDienstes beginnen ab morgen in #Potsdam. KollegInnen der #DSW21 sind auf dem Weg, um die #verdi Delegation vor Ort aktiv zu unterstützen.  https://t1p.de/vnfs7 #zusammengehtmehr ver.di ver.di NRW ver.di Busse und Bahnen #Gewerkschaft #ÖPNV

Franziska Gröpl Musikschullehrerin aus NRW und Mitglied der Verhandlungskommission

Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen für Beschäftigte, auch im Bereich der kulturellen Bildung, beispielsweise für Lehrkräfte in der Musik. Hier gelten je nach Beschäftigungsverhältnis unterschiedliche Tarifwerke:

  • An öffentlichen Einrichtungen – und damit auch für viele Angestellte an Musikschulen – gelten der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) oder der Tarifvertrag der Länder (TV-L).
  • Dagegen gilt kein Tarifvertrag für Honorarkräfte an Musikschulen, sie müssen ihre Arbeitsbedingungen individuell aushandeln. Gesetzlich dürften aber auch Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen in Tarifverträgen ihre Arbeitsbedingungen gemeinsam verhandeln.
  • In den meisten Fällen gibt es auch für die Kolleg*innen im Privatunterricht keine tariflichen Regelungen (aber ähnliche Möglichkeiten, das zu ändern). Unsere Fachgruppe hat wertvolle Hinweise für Freiberufliche, die privat Musik unterrichten.

Spezielle Tipps für die verschiedenen Vertragsformen im Musikunterricht liefert unser übergreifender Ratgeber für Musikschullehrkräfte.

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