Behinderung von Betriebsratswahlen leichter bestrafen

Wer die Gründung von Betriebsräten behindert, bekommt es künftig mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, das Strafrecht verschärfen zu wollen. Künftig soll die Behinderung von Betriebsratswahlen nicht erst auf Antrag, sondern schon bei Verdacht einer Straftat von Amts wegen verfolgt werden. Damit soll die Gründung von Betriebsräten erleichtert werden.

Schon jetzt droht bei einer Behinderung oder Störung der Betriebsratswahl nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 94Heute:
  • 691475Gesamt: