Corona-Hilfen: Beschäftigungssicherungsgesetz soll am 1.1. 2021 in Kraft treten

Beschlossen hat ihn das Bundeskabinett bereits: den Entwurf des Gesetzes zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie, kurz: Beschäftigungssicherungsgesetz. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, SPD, hatte schon im Koalitionsausschuss durchgesetzt, bestimmte Maßnahmen für Beschäftigte und Unternehmen in der Corona-Krise zu verlängern. Dazu gehört unter anderem, den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld und dessen Aufstockung nach drei Monaten bis Ende 2021 zu verlängern. Weiter

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