NRW: Coronaschutzregeln für Musikschulen geringfügig gelockert – Einzelunterricht für Grundschulkinder erlaubt

Kreis Soest / Hochsauerland. Die ver.di-Fachgruppe Musik im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert:
Die Landesregierung NRW hat die Coronaschutzregeln für Musikschulen ab dem 22. Februar 2021 geringfügig gelockert. Dies ist ein positives Signal, was die Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich begrüßen. Die Umsetzung stellt uns in unserem ländlichen Raum jedoch vor große Herausforderungen.
Einzelunterrichte mit Kindern im Grundschulalter sind erlaubt. Da jedoch eine strikte Maskenpflicht für Lehrer und Schüler gilt, sind Gesangunterrichte und Unterrichte mit Blasinstrumenten auch weiterhin nicht durchführbar. Die strikte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands sowohl für Lehrkräfte als auch für Schüler. Soweit Kinder unter 14 Jahren auf Grund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Alle weiteren Regeln der Hygienekonzepte gelten weiterhin.

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