Corona-Soforthilfe NRW 2020 / ver.di: Weiterhin Hängepartie für Soloselbstständige

NRW-Wirtschaftsministerium legt Berufung gegen die Sofort-Hilfe-Urteile ein

Das Land NRW akzeptiert die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen in Sachen Corona-Soforthilfe-NRW 2020 nicht und legt Berufung beim OVG Münster ein. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Landesregierung auf, die Urteile der Gerichte zu akzeptieren und den Soloselbstständigen die ausgezahlten Hilfen zu erlassen. In allen drei Urteilen wurde die Rechtswidrigkeit der Schlussbescheide des Landes NRW festgestellt. In NRW sind rund 2500 Klagen gegen die Schlussbescheide eingelegt worden. Damit gibt es für die Betroffenen weiterhin eine Rechtsunsicherheit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Weiter

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