Der Beseitigungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. März 2022 – 1 ABR 31/19

Verletzt der Arbeitgeber ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG steht dem Betriebsrat ein Beseitigungsanspruch zu. Dieser richtet sich indessen nur darauf, den betriebsverfassungswidrigen Zustand zu beenden. Der Betriebsrat hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber auch die Folgen rückgängig macht, die sich aus der Verletzung des Mitbestimmungsrechts ergeben. Das hat der erste Senat des Bundesarbeitsgerichts kürzlich erneut entschieden. Weiter

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