Der „gelbe Schein“ wird (fast) abgelöst

Ab dem 1. Januar 2023 hat der „gelbe Schein“ als Beleg für ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ausgedient – jedenfalls für alle gesetzlich Krankenversicherten. Denn zum Jahresbeginn wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von den behandelnden Ärzt*innen direkt digital an die Krankenkasse gesandt und von dort für den Arbeitgeber zum Abruf bereit gehalten. Damit entfällt die Verpflichtung der Arbeitnehmer*innen, dem Arbeitgeber einen „gelben Schein“ zu übermitteln. Weiter

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