Wie die Arbeitszeiterfassung gelingt – Deutschland muss europäisches Recht umsetzen

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Arbeitgeber aus Arbeitsschutzgründen dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Nach dem bisherigen Rechtsverständnis mussten nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht aber die gesamte Arbeitszeit. Der DGB begrüßt die Entscheidung. Weiter

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