Die Glocke (Oelde) erhielt Rüge vom Deutschen Presserat nach Ziffer 2 und Ziffer 14 des Pressekodex

Berlin / Oelde. „Die Glocke“ erhielt eine Rüge wegen eines schweren Verstoßes gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und Ziffer 14 des Pressekodex. Die Zeitung hatte auf einer Seite in fünf Artikeln Ärzte und eine Apothekerin aus der Region mit Ansichten zur Corona-Pandemie zu Wort kommen lassen, die dem Forschungsstand widersprachen. Diese bezeichneten die Impfung beispielsweise als „dramatisches Humanexperiment“ und behaupteten, sie begünstige die Wahrscheinlichkeit von Tumoren. Die Veröffentlichung erfolgte ohne jegliche journalistische Einordnung und war geeignet, unbegründete Befürchtungen zu wecken. Zwar hatte die Redaktion in Folgeartikeln eine Einordnung nachgeholt und auch Gegenmeinungen zu Wort kommen lassen. Angesichts der Schwere des ursprünglichen Verstoßes sprach der Ausschuss dennoch eine Rüge aus. Weiter

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