Gutachten: Soziale Funktion des Urheberrechts erfordert eine wirksame Verbandsklage

Christoph Schmitz – Foto: ver.di

ver.di: Kreativschaffende brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte

Gestützt auf ein Rechtsgutachten hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die erweiterte Möglichkeit von Verbandsklagen zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche von Urheberinnen, Urhebern, Künstlern und Künstlerinnen gefordert. In einem Brief an das Kanzleramt sowie die Ministerien, die eine EU-Richtlinie zum Urheberrecht umsetzen müssen, heißt es, der sozialen Funktion des Urheberrechts sei in den bisher gemachten Vorschlägen nicht ausreichend Rechnung getragen. „Die professionell Kreativschaffenden brauchen gesetzgeberische Hilfe zur Durchsetzung ihrer Rechte, weil sie der Markt ganz offensichtlich nicht regelt. Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich hat in ihrer Expertise verdeutlicht, dass gegen die übermächtigen Verlage wirksame Verbandsklagen helfen können“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz. Weiter

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