Irrwitzige Frist für BND-Gesetzentwurf

Das Bundeskanzleramt muss das BND-Gesetz reformieren. Damit sollen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die erneute Änderung des Gesetzes war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022 notwendig geworden. Nun veröffentlichte das Bundeskanzleramt am 21. August einen Referentenentwurf für die Überarbeitung des Gesetzes. Zur Kommentierung des Entwurfs räumte das Kanzleramt den betroffenen Verbänden lediglich 24 Stunden ein. Ver.di kritisiert die unzureichende Verbändebeteiligung. Weiter

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