Kein Mitspracherecht bei Verbot von ver.di-Infostand
Der Betriebsrat kann nicht auf sein Mitbestimmungsrecht pochen, um das Verbot eines ver.di-Infostands vor dem Betrieb zu verhindern. Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass das Grundgesetz gewerkschaftliche Aktivitäten schützt – und bei einem Verbot die Arbeitsgerichte gefragt sind.
Arbeitgeber dürfen ver.di-Aktiven nicht verbieten, vor dem Betrieb einen Infostand aufzubauen und Flugblätter zu verteilen. Das Grundgesetz schützt gewerkschaftliche Aktivitäten. Das stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Beschluss klar. Aber: Da dem Arbeitgeber in diesem Fall gar keine Regelungsbefugnis zusteht, hat der Betriebsrat auch kein Mitbestimmungsrecht. Weiter