Klage gegen Staatstrojaner als unzulässig abgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage von Reporter ohne Grenzen (RSF) gegen den Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig zurückgewiesen. Das Gericht verneinte, dass die Organisation selbst betroffen sei. Das letzte Wort habe jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. RSF werde Verfassungsbeschwerde einlegen. Denn das Ziel sei nach wie vor „ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern durch den BND gegen unverdächtige Nebenbetroffen“, erklärte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Weiter

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