Selbstständige in der Künstlersozialkasse (KSK): Novelle heilt Webfehler im Gesetz
Endlich gute Nachrichten für alle Soloselbstständigen, die neben einer künstlerischen oder publizistischen Arbeit noch weitere selbstständige Tätigkeiten ausüben: Im Rahmen einer umfassenderen Novelle des Vierten Sozialgesetzbuches sind Änderungen des Künstlersozialversicherungsgesetzes vorgesehen. Danach können Selbstständige künftig in der Künstlersozialkasse (KSK) krankenversichert bleiben, solange ihre kreative Tätigkeit überwiegt. ver.di begrüßt das ausdrücklich. Weiter