Künstlersozialkasse: Noch bis 1.12.2023: Prognose zum Jahreseinkommen

Wie jedes Jahr müssen Versicherte und Zuschussberechtigte der Künstlersozialkasse (KSK) ihr voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen für das kommende Kalenderjahr melden.

Die Frist zur Meldung endet am 01. Dezember 2023. Die Meldung kann auf der KSK-Webseite auch online vorgenommen werden:

Damit den Versicherten keine Nachteile entstehen, ist eine Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens in 2024 unbedingt erforderlich. Dies gilt auch, wenn sich das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich nicht verändern wird. Weiter

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