OLG Hamm: Lensing-Wolff („Ruhrnachrichten“) verliert gegen die Stadt Dortmund – Revision wurde zugelassen

Die Stadt Dortmund muss ihr Internetangebot nicht umgestalten. Der Dortmunder Zeitungsverleger Lambert Lensing-Wolff („Ruhrnachrichten“) hat vor dem Oberlandesgericht in Hamm eine Niederlage erlitten. Er wollte auf dem Klagewege erreichen, dass die Stadt Dortmund auf ihrem Internetportal dortmund.de nur über eigene Aktivitäten, also aus dem Rathaus und in Sachen der Verwaltung, berichten dürfe. Weiter

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