Metall- und Elektroindustrie: „Job-Rad“-Regelung als Vorbild für Betriebsvereinbarung abgeschlossen – Freiwillige Entgeltumwandlung möglich

Kreis Soest / Hochsauerland. Die ver.di Fachgruppe Metall- und Elektroindustrie im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert:

Die IG Metall Ba-Wü und der Arbeitgeberverband Südwestmetall haben einen Tarifvertrag für Fahrradleasing als Vorbild für Vereinbarungen in Betrieben geschlossen.  Auch in der Tarifkommission Bayern für die Metall- und Elektroindustrie wird das Thema diskutiert, aber noch ohne Votum.

Im Südwesten heißt es dazu: „Wenn Arbeitgeber und Betriebsrat sich darauf verständigen, können vom 1. Mai 2022 an Beschäftigte in tarifgebundenen Metall- und Elektrobetrieben im Land Teile ihres Entgelts zur Finanzierung eines Fahrrads beziehungsweise E-Bikes verwenden. Auf entsprechende Rahmenregelungen für die betriebliche Einführung solcher Modelle haben sich die Tarifvertragspartner in Baden-Württemberg in einem neuen ‚Tarifvertrag zur betrieblichen Möglichkeit der Überlassung von Leasing-Fahrrädern im Wege einer freiwilligen Entgeltumwandlung‘ geeinigt.

Hier geht es zum Tarifvertrag für Fahrrad-Leasing

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