Metall- und Elektroindustrie: Was das Cannabis-Gesetz für die Arbeitswelt bedeutet

Kreis Soest / Hochsauerland. Die ver.di Fachgruppe Metall- und Elektroindustrie im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert an dieser Stelle über eine Zusammenfassung der IG Metall zu dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz:

Das neue Gesetz regelt den kontrollierten Umgang des Rauschmittels, es erlaubt die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Erwachsene. Erwachsene dürfen von nun an im privaten Raum bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen, im öffentlichen Raum liegt die Höchstgrenze bei 25 Gramm. Im Eigenanbau sollen bis zu drei Pflanzen pro Person erlaubt sein. Für Minderjährige bleibt der Besitz und Konsum von Canabis hingegen verboten. In ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene kein Cannabis zu sich nehmen. Ein Konsumverbot besteht zudem in Sichtweite von Schulen und Kindertagesstätten sowie in Fußgängerzonen vor 20 Uhr.  Weiter

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