Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro je Stunde. Auf diese Erhöhung hatte sich die Mindestlohnkommission bereits im Juni 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen festgelegt. Dazu sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell jetzt in Frankfurt am Main:

„Der Mini-Erhöhung um nur 41 Cent haben die Gewerkschaftsvertreter*innen in der Mindestlohnkommission nicht zugestimmt. Mit dieser Mehrheitsentscheidung in der Mindestlohnkommission werden die Mindestlohn-Empfänger in Zeiten hoher Inflation aber auch auf Dauer von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Wir halten weiter fest an unserem Ziel eines existenzsichernden Mindestlohns, der gemäß der europäischen Mindestlohn-Richtlinie bei 60 Prozent des mittleren Einkommens von Vollzeitbeschäftigten liegen muss. Zurzeit entspricht dies circa 14 Euro. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen die Gewerkschaften an der Mindestlohnkommission festhalten. Klar ist aber, dass sich die Kommission auf neue Regeln verständigen muss, um ihrem Auftrag besser gerecht werden zu können. Neue Kriterien legt auch die bis November 2024 in nationales Recht umzusetzende EU-Richtlinie fest. Auch diese muss die Mindestlohnkommission berücksichtigen: Wir wollen mit dem gesetzlichen Mindestlohn Armut trotz Erwerbstätigkeit bekämpfen, Kaufkraft unter Berücksichtigung der Inflation erhalten und allen Beschäftigten gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 32Heute:
  • 691413Gesamt: