Arbeitsmarkt/Sozialpolitik: Mindestrücklagengesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung

Abgeordnete und die Fraktion DIE LINKE haben einen Gesetzentwurf für ein Mindestrücklagengesetz in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, in dem die Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage (Mindestrücklage) von derzeit 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben (MA) ab dem 1. Januar 2023 gefordert wird, damit die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen kann (Bundestags-Drucksache 20/398). Der nachfolgende Beitrag gibt einen Einblick, worum es dabei geht und warum ver.di dieses Vorhaben sehr begrüßt. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 15Heute:
  • 690230Gesamt: