Musikschulen im Veränderungsprozess
Paradigmenwechsel „Herrenberg-Urteil“: Politik muss Verantwortung übernehmen – Wer Kultur will, muss sie finanzieren!
Wir begrüßen den begonnenen Prozess an Musikschulen von Honorarverträgen hin zu festen Anstellungen und benennen die Stolpersteine dieses Wandels.
An Musikschulen arbeiten Kolleg*innen festangestellt oder freiberuflich. Die Bezahlung der freien Musikschullehrkräfte ist in der Regel deutlich geringer als die ihrer Kolleg*innen in Festanstellung. Darüber hinaus sind sie zwar über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert, alle anderen Risiken müssen sie allerdings eigenständig absichern. Sie haben keinen richtigen Kündigungsschutz und werden im Krankheitsfall oder in den Ferien nicht fortbezahlt. Weiter