Musikschulen im Veränderungsprozess

Paradigmenwechsel „Herrenberg-Urteil“: Politik muss Verantwortung übernehmen – Wer Kultur will, muss sie finanzieren!

Wir begrüßen den begonnenen Prozess an Musikschulen von Honorarverträgen hin zu festen Anstellungen und benennen die Stolpersteine dieses Wandels.

An Musikschulen arbeiten Kolleg*innen festangestellt oder freiberuflich. Die Bezahlung der freien Musikschullehrkräfte ist in der Regel deutlich geringer als die ihrer Kolleg*innen in Festanstellung. Darüber hinaus sind sie zwar über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichert, alle anderen Risiken müssen sie allerdings eigenständig absichern. Sie haben keinen richtigen Kündigungsschutz und werden im Krankheitsfall oder in den Ferien nicht fortbezahlt. Weiter

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 54Heute:
  • 691435Gesamt: