Musikschulen: Unterrichte mit einer Gruppenstärke bis zu fünf Teilnehmern, außer Gesang und Blasinstrumente, sind in NRW ab 8. März wieder erlaubt

Kreis Soest / Hochsauerland. Die ver.di Fachgruppe Musik im Ortsverein Hellweg-Hochsauerland informiert über weitere Lockerungen der Coronaschutzregeln für Musikschulen durch die Landesregierung NRW  ab dem 8. März 2021. Unterrichte mit einer Gruppenstärke bis zu fünf Teilnehmern sind erlaubt.
Da jedoch eine strikte Maskenpflicht für Lehrer und Schüler gilt, sind der Gesangsunterricht und der Unterricht mit Blasinstrumenten auch weiterhin nicht durchführbar.
Die strikte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands sowohl für Lehrkräfte als auch für Schüler – sowohl im Gebäude als auch auf dem gesamten Schulgelände. Soweit Kinder unter 14 Jahren auf Grund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Alle weiteren Regeln des Hygienekonzepts der einzelnen Musikschulen gelten weiterhin.

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