Nachfragen zu ausstehenden Rentenbescheiden für den Grundrentenzuschlag

Karl Jacobs – Foto: ver.di

Warstein. Aktuell erreichen die Rentenverfsicherungsträger vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand ausstehender Rentenbescheide für den Zuschlag zur besehenden Grundrente.

Die Ursache der fehlenden Bescheiderteilung liegt auch in der zwingend vorzunehmenden Grundrentenprüfung, die noch nicht in allen Fällen möglich ist.
Auf Nachfrage erhalten die Betroffenen grundsätzlich lediglich nachfolgende Zwischennachricht erhalten:
„Wegen einer technischen Umstellung kann es aktuell in besonderen Einzelfällen zu einem Hinderungsgrund bei der Berechnung von Renten kommen.
Ein Sicherheitsmechanismus bewirkt, dass keine fehlerhaften Bescheide erteilt werden.
Ihr Vorgang gehört leider dazu. Nach unseren aktuellen Informationen soll diese technische Umstellung in den kommenden Wochen abgeschlossen sein.
Sobald die Berechnung der Rente möglich ist, erhalten Sie Ihren Rentenbescheid.“
In Fällen, bei denen der Rentenbeginn in der Zukunft liegt, bitten wir, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.
Antragstellende Personen, die von keiner anderen Stelle Sozialleistungen beziehen und deshalb durch eine ausbleibende Rentenzahlung in finanzielle Not geraten würden, haben entsprechend der Grundsätze des § 42 SGB I die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rentenversicherungsberater Karl Jacobs, Warstein

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