Was ändert sich 2022 für Beschäftigte?

Das neue Jahr startet mit einer neuen Regierung und auch mit zahlreichen neuen Gesetzen und Verordnungen. Welche Änderungen im Jahr 2022 auf Beschäftigte zukommen, zeigt unsere Übersicht.

A wie …

Ausbildung
Ab 1. Januar 2022 steigt die Mindestausbildungsvergütung. Die Mindestvergütung für Auszubildende ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Sie gilt für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen und ab dem 1. Januar 2020 begonnen haben. Die Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr steigt 2022 von 550 auf 585 Euro. 2023 liegt sie dann bei 620 Euro. Im zweiten Lehrjahr bekommen Azubis jeweils 18 Prozent mehr und im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr. 2022 sind das dann 690 Euro im zweiten Ausbildungsjahr, 790 Euro im dritten und 819 Euro im vierten Jahr.

Alle weiteren Weiteren Informationen bei www.verdi.de

Archiv
QR Code
qr code
Besucher
  • 156Heute:
  • 698659Gesamt: