Union-Busting nach Fachgespräch im Bundestag: ver.di kritisiert Freistellung von Wahlvorstand bei Telus International scharf und kündigt rechtliche Schritte an

Christöph Schmitz – Foto: ver.di

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Maßregelung von Cengiz Haksöz, des Vorsitzenden des Wahlvorstandes beim Dienstleistungsunternehmen Telus International in Essen, scharf und kündigt rechtliche Schritte an.

In einem parlamentarischen Fachgespräch vor dem Bundestagsausschuss für Digitales am 14. Juni hatte Cengiz Haksöz über die Arbeitsbedingungen von Content-Moderator*innen berichtet. Daraufhin stellte sein Arbeitgeber Telus International ihn bis auf Weiteres von der Arbeit frei und erteilte ein Betretungsverbot für die Firmenräume und das Büro des Wahlvorstandes. Als dessen gewählter Vorsitzender ist es Cengiz Haksöz gesetzlich festgelegte Aufgabe, die für den Juli terminierte Wahl des ersten Betriebsrates für die rund 1800 Telus-Beschäftigten zu organisieren.

ver.di kündigte am Donnerstag (22. Juni) rechtliche Schritte gegen Telus International an. „Wir fordern die Rücknahme der Freistellung und das Zugangsrecht zum Betrieb und werden das zur Not auch einklagen. Und wir prüfen, ob wir die Behinderung der Betriebsratswahl gemäß § 20 Betriebsverfassungsgesetz anzeigen. Diese ist strafbar“, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz. „Was wir hier sehen, ist ein Fall von sogenanntem Union Busting“, die Be- oder Verhinderung von gewerkschaftlicher Betätigung der Beschäftigten in einem Betrieb. Weiter

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