Unzureichende Soforthilfe für Solo-Selbstständige: ver.di fordert Verbesserung der am 12. Mai 2020 bekanntgegebenen NRW-Regelung

Christof Büttner, Fachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie, ver.di NRW / Foto: ver.di

Während Baden-Württemberg bereits seit einigen Wochen mit gutem Beispiel vorangeht und Solo-Selbstständigen sowie Kleinunternehmen erlaubt, Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend zu machen, hat gestern auch die NRW-Landesregierung auf anhaltende Forderungen reagiert.

Nachdem der Bund weiterhin seine Zurückhaltung verdeutlicht hatte, ermöglicht NRW den Betroffenen nun, je 1.000 Euro der Soforthilfe für die Monate März und April für private Ausgaben zu nutzen. Weiter

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