Urteil erleichtert Zugang zur Künstlersozialkasse (KSK)

Das Bundessozialgericht (BSG) stellt mit seinem Urteil vom 4. Juni 2019 die bisherige Zulassungspraxis der Künstlersozialversicherung infrage. Berufsanfänger*innen müssen der Künstlersozialkasse (KSK) keine Einnahmen mehr nachweisen; als Beleg der Erwerbsmäßigkeit ihrer Tätigkeit reichen auch andere Nachweise. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Dann will die KSK ihre Verwaltungspraxis danach ausrichten. Weiter

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