Was gilt für die Betriebsversammlung?

Betriebsversammlungen sind das Forum für den Betriebsrat. Hier berichtet er über seine Arbeit und bietet Gelegenheit zur Aussprache mit der Belegschaft. Das ist sein Kerngeschäft.

Gewerkschaften dürfen, sofern sie im Betrieb vertreten sind, an Betriebsversammlungen teilnehmen (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Sie haben ein Zugangsrecht. Voraussetzung ist, dass die Gewerkschaft tariffähig ist. Nur dann hat sie betriebsverfassungsrechtliche Befugnisse. Weiter

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