Sozialgericht Dortmund: Werde ehrenamtliche Sozialrichterin bzw. ehrenamtlicher Sozialrichter

Die ehrenamtlichen Richter*innen werden auf Vorschlag von Verbänden, Organisationen, Behörden, der Kreise und kreisfreien Städte ausgewählt und für fünf Jahre vom Justizministerium berufen. Auch der DGB bzw. die Gewerkschaften sind vorschlagsberechtigt.

In allen drei Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit wirken ehrenamtliche Richter*Richterinnen mit. Die Rechtsfindung liegt also nicht allein in den Händen der Berufsrichter mit juristischer Ausbildung. Damit soll die Verbindung zwischen Rechtsprechung und gesellschaftlicher Wirklichkeit gefördert werden. Beispiel: Bei den Entscheidungen im Arbeitsförderungsrecht wirken je ein ehrenamtlicher Richter von der Arbeitnehmerseite und von der Arbeitgeberseite mit. Denn sie kennen das Arbeitsleben aus eigener Erfahrung. Das kann für die Beurteilung eines Falles hilfreich sein. Weiter

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