Sommer 2023: Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen erholsamen und schönen Urlaub!

Wie viele Urlaubstage stehen mir als Arbeitnehmer im Jahr zu? Gesetzlich? Tariflich? 

Ein Hauch von Südsee am Ostseestrand von Scharbeutz (Foto: Ludger Wrzesinski)

Kreis Soest / Hochsauerland. Der ver.di Ortsverein Hellweg-Hochsauerland, Bereich Medien, Kunst und Industrie im Fachbereich A informiert: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG / Bundesurlaubsgesetz). Der Urlaub beträgt mindestens 24 Werktage. Bei sechs Werktagen pro Woche bedeutet das 4 Wochen Urlaub. Diesen Anspruch haben auch Teilzeitbeschäftigte. Allerdings zählen bei ihnen die freien Werktage mit. Wer z.B. nur samstags arbeitet, hat nicht 24 Samstage Urlaub, sondern 4 Wochen, also 4 Samstage. In der Regel gelten die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers, sie können jedoch zurückstehen, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegen stehen, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben.

Vom freien Sonntag bis zu 6 Wochen Tarifurlaub war ein langer Weg. Ohne die Gewerkschaften würde unser Anspruch auf Urlaub auch heute noch sehr mager ausfallen.

Hier nur ein Beispiel: Der tarifliche Jahresurlaub beträgt für die Arbeitnehmer der Druckindustrie  30 Arbeitstage (Montag bis Freitag) = 6 Wochen. Mitglied sein lohnt sich! Tarifverträge schließt die Gewerkschaft ver.di für ihre Mitglieder ab!

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