Zeitungsbote gewinnt in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Münster
Münster. In den meisten Branchen ist es eine Selbstverständlichkeit: Wer nachts arbeitet, bekommt auch Nachtzuschläge. Oft ist das in Tarifverträgen geregelt. Eine Branche versucht – trotz klarer rechtlicher Vorgaben – sich drumherum zu mogeln und wortreich Sonderregelungen für sich zu reklamieren: Zeitungsverlage wie der Aschendorff Verlag (Westfälische Nachrichten) in Münster. Das lassen sich nicht alle Zeitungsboten gefallen. Einer klagte jetzt erfolgreich auf Nachzahlung. Weiter