Mitgliedsbeitrag auf 0,5% reduzieren bei Bezug von Kurzarbeitergeld, dies gilt auch wenn Dir als Selbständige/r Aufträge und Einnahmen wegbrechen: Online oder über deinen Bezirk
ver.di tut alles, um dich als Mitglied in dieser schwierigen Situation so gut wie möglich zu unterstützen! Falls Du Kurzarbeitergeld beziehst und dadurch Einkommensverluste hast, halbieren wir deinen Beitrag daher bis zum 30. Juni. Das erfolgt in der Regel in größeren Betrieben automatisch über unsere Strukturen vor Ort (Deine ver.di Geschäftsstelle). Mitglieder aus kleineren Betrieben können uns ihre Kurzarbeit auch direkt online mitteilen. Über den Link könnt ihr eure Mitteilung über den Bezug von Kurzarbeitergeld über das Änderungsformular vornehmen. Ebenso reduzieren wir Deinen Beitrag, wenn Dir als Selbständige/r Aufträge und Einnahmen wegbrechen. Wird das Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber auf 100% aufgestockt, findet keine Anpassung des Mitgliedsbeitrages statt. Weiter