Entscheidung des EU-Ministerrats: ver.di begrüßt Stärkung von Tarifverträgen und Mindestlöhnen
Mit der heutigen Entscheidung (15. Juni 2022) des-EU-Ministerrats über den Kompromiss zur europäischen Mindestlohnrichtlinie ist aus Sicht der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Mindestlöhnen und Tarifvertragssystemen gemacht. „Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Sie muss eine Aktionspläne zu einer Verbesserung der Tarifbindung vorlegen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür auf den Weg bringen“, betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Mittwoch. „Dazu gehören vor allem die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen und die Umsetzung eines Bundestariftreuegesetzes mit eindeutigen Regeln, wonach öffentliche Aufträge und Fördergelder nur noch die Unternehmen erhalten sollen, die nach Tarif bezahlen.“ Zudem müssen auch die Nachwirkung von Tarifverträgen bei Betriebsübergängen verbessert und OT-Mitgliedschaften („ohne Tarif“) in Arbeitgeberverbänden unterbunden werden. Weiter