Hitze in Arbeitsräumen – Betriebsrat kann Regelung über Abhilfemaßnahmen verlangen

Die Beschäftigten in Deutschland leiden unter der sommerlichen Hitze. Dabei gibt unter anderem die Arbeitsstättenverordnung dem Betriebsrat wirksame Instrumente an die Hand, um die Situation für die Beschäftigten erträglich zu gestalten. Der DGB-Rechtsschutz informiert ausführlich über die Rechtslage. Steigen die Außentemperaturen, leiden nicht wenige Arbeitnehmer*innen unter der Hitze in den Betriebsräumen. Da ist es nur sinnvoll, dass Betriebsrat und Arbeitgeber sich bereits vorbeugend darauf verständigen, welche wirksamen Maßnahmen zur Abhilfe oder Linderung ergriffen werden sollen. Lehnt der Arbeitgeber eine Vereinbarung ab, kann der Betriebsrat die Einrichtung einer Einigungsstelle erzwingen, in der über geeignete Maßnahmen verhandelt wird. Link zum Artikel vom DGB-Rechtsschutz

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