Medienmoral NRW meldet: Betriebsrat des Verlages Aschendorff klagte wegen Behinderung der BR-Arbeit – Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Münster. Auf Medienmoral NRW findet man folgenden Beitrag: Der Betriebsrat des Verlages Aschendorff hat heute eine Klage gegen den Arbeitgeber wg. Behinderung der Betriebsratsarbeit vor dem Arbeitsgericht durchsetzen können. Nach einem gescheiterten Gütetermin im Mai fand heute der Kammertermin vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts statt. Der Klage des Betriebsrats wurde nach einer einstündigen, teils sehr emotionalen Verhandlung stattgegeben. Der Tenor der Entscheidung lautet so: (mehr …)

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