Papierverarbeitung: 4. Runde Einigung – 12 Prozent Arbeitgeberbeitrag auf umgewandeltes Entgelt zur Altersvorsorge für alle ab dem 1. Januar 2020!

Am 27. Januar fand die vierte Verhandlung mit dem Hauptverband Papier- und Kunststoffverarbeitung (HPV) zum Tarifvertrag Altersvorsorge statt. 

Gesetzlich sind die Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung verpflichtet, für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge einen Arbeitgeberbeitrag in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zu zahlen – für Altersvorsorge-Neuverträge ab 1.1.2019 und für Altverträge erst ab 1.1.2022.

Für die vielen Beschäftigten, die bereits vor dem 1.1.2019 einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben, ist dies eine ungerechte Benachteiligung. Die ver.di-Tarifkommission hatte daher gefordert, die Zahlungsverpflichtung im Sinne unserer Mitglieder für Altverträge vorzuziehen.  Weiter

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