Papierverarbeitung: Ergebnislose Gespräche – Tarifkommission berät weiteres Vorgehen

Am 18. Oktober fand eine weitere Verhandlung mit dem HPV statt. ver.di unterbreitete einen Einigungsvorschlag für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge und die weiteren Verhandlungen:

Gesetzlich sind die Arbeitgeber nach Auffassung von ver.di verpflichtet für eingesparte Sozialversicherungsbeiträge einen Arbeitgeberbeitrag von 15 Prozent für Altersvorsorge-Neuverträge ab 1.1.2019 und für Altverträge ab 1.1.2022 zu zahlen. Da der HPV sich zu dieser Rechtsposition bisher nicht verbindlich geäußert hat, fordert ver.di nun tarifvertragliche Regelungen für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches und einer betrieblichen Altersvorsorge. Weiter

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