Aus aktuellem Anlass: Unerträgliche Temperaturen am Arbeitsplatz. Was können Beschäftigte tun?
Im Sommer lieben wir es, leicht bekleidet im Freibad die Hitze zu genießen, und im Winter ist es wunderbar, klirrende Kälte auf einem Spaziergang zu erleben. Was aber in der Freizeit als angenehm empfunden wird, kann während der Arbeitszeit durchaus stören. Welche Rechte haben Beschäftigte, wenn der Arbeitsplatz im Sommer zur Sauna und im Winter zur Kühlkammer ”mutiert”?
- Gibt es gesetzliche Vorschriften über die Temperatur am Arbeitsplatz?
- Und was sagt die Rechtsprechung?
- Was können Arbeitnehmer/-innen tun, wenn es zu warm oder zu kalt wird?
- Gibt es Fälle, in denen die Arbeit niedergelegt werden kann?
- Gibt es einen besonderen Schutz für Schwangere und stillende Mütter?
- Was kann der Betriebsrat tun?
- Fazit