VG Bild-Kunst setzt Meldungen bis Anfang Dezember aus

Grund ist eine voraussichtliche Reform der Kollektivverteilung für die Berufsgruppen I und II

Die VG Bild-Kunst teilt in einem Sonder-Newsletter mit, dass die Meldemöglichkeiten für Mitglieder der Berufsgruppen I (Bildende Künstler*innen, beispielsweise Maler*innen/Bildhauer*innen und Architekt*innen) und II (Fotograf*innen, Bildjournalist*innen, Grafiker*innen, Illustrator*innen, Designer*innen, Karikaturist*innen, Pressezeichner*innen, Bildagenturen, angewandte Kunst) für das Jahr 2021 bis Anfang Dezember 2021 ausgesetzt werden. Als Begründung erklärt die VG Bild-Kunst, dass „die Mitgliederversammlung voraussichtlich über eine Reform der Kollektivverteilung für diese Berufsgruppen entscheiden wird“. Meldungen für das Jahr 2021 seien dann wieder möglich bis zum 30. Juni 2022. Weiter

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