Arbeitsrecht der katholischen Kirche reicht so nicht

Wer für die katholische Kirche arbeitet, ist dem Arbeitsrecht der Kirche unterstellt. Das bedeutet, das Privatleben kann zum Kündigungsgrund werden. Nun haben sich die deutschen katholischen Bischöfe auf ein neues kirchliches Arbeitsrecht verständigt. Die private Lebensgestaltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der katholischen Kirche und von katholischen Verbänden soll demnach keine Rolle mehr spielen, teilte die Deutsche Bischofskonferenz am 22. November 2022 mit. Die Entscheidung fiel bei der Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD). ver.di geht das neue Arbeitsrecht der Kirche längst nicht weit genug; zudem werden darin noch immer wesentliche Grundrechte des Arbeitsrechtes verweigert. Weiter

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