DGB zur Neuregelung beim Kurzarbeitergeld: Ein Fortschritt – aber kein großer Wurf

Kreis Soest. Am Mittwochabend haben CDU/CSU und SPD Neuregelungen beim Kurzarbeitergeld verabredet. Das in Zukunft das Kurzarbeitergeld bis zu 87 Prozent des Nettolohnes betragen soll wird vom DGB begrüßt, die Voraussetzungen für diese Erhöhung sind nach Ansicht des DGB Kreisvorsitzenden „kein besonderer Fortschritt“:

Um bis zu 77 Prozent Kurzarbeitergeld zu erhalten müssen die Beschäftigten ihre Arbeitszeit vier Monate um mehr als 50 Prozent reduziert haben, für 87 Prozent Kurzarbeit müssen es acht Monate sein. Wer also seit April in Kurzarbeit ist, bekommt erst im August mehr als bisher und erst ab Oktober den neuen Höchstsatz. „In dieser Situation kann man allen Betroffenen nur raten, ergänzende Leistungen – beispielsweise das Arbeitslosengeld II und Wohngeld – zu beantragen. Die Lebenshaltungskosten laufen ja weiter und richten sich nicht nach willkürlichen Monatsregeln“, so DGB Kreisvorsitzender Holger Schild. Bislang ist auch unklar, ob die Monatsfristen bei einer Unterbrechung der Kurzarbeit oder kurzfristigen Erhöhung der geleisteten Arbeitszeit neu beginnen oder die entsprechenden Monate aufaddiert werden. „Das ist deshalb wichtig, weil neben der Dauer der Kurzarbeit ausdrücklich gefordert wird, dass die Arbeitszeit um mehr als die Hälfte reduziert sein muss“, so Holger Schild. In vielen Betrieben ist bislang von den Betriebsräten und Belegschaften aber versucht worden, die Arbeitszeitreduzierung gleichmäßig auf die Kolleginnen und Kollegen zu verteilen. Das kann bedeuten, dass die Beschäftigten diese 50 Prozent-Grenze nicht erreichen.

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